STATUTEN
Name, Sitz und Zweck
1.1. | Name, Sitz Unter dem Namen |
Forum Melchnau (nachfolgend Verein genannt) | |
besteht mit Sitz in Melchnau ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Verein führte ab 1833 – unter seinem ersten Vereinspräsidenten Jakob Käser, im Stock – den Namen «Lehr- und Leseverein Melchnau», danach ab 1976 «Volksverein Melchnau» und ab 2006 «Forum Melchnau. | |
1.2. | Zweck |
Der Verein bezweckt die Förderung des Dialogs und des Kontaktes zwischen den Einwohnern aller Alters- und Berufsgruppen der Gemeinde. Er unterstützt und organisiert kulturelle Veranstaltungen aller Art. | |
1.3. | Unabhängigkeit |
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er übt seine Tätigkeit unabhängig aus. | |
1.4. | Gemeinnützigkeit |
Der Verein arbeitet gemeinnützig. Es werden keine Gewinnabsichten verfolgt. Vereins- und Vorstandsarbeit wird nicht entschädigt. Vorbehalten bleiben Arbeitsaufträge, die ein berufliches Engagement voraussetzen. | |
2. | Mitgliedschaft |
2.1. | Kategorien Der Verein kennt folgende Mitgliedschaftskategorien: a) Einzelmitglied b) Familienmitglied c) Institution |
2.2. | Erwerb |
Natürliche und juristische Personen können die Mitgliedschaft beim Vorstand beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft wird durch die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages bestätigt. | |
2.3. | Austritt |
Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann schriftlich auf das Datum der ordentlichen Vereinsversammlung hin erfolgen. | |
2.4. | Ausschluss |
Ein Mitglied, das seinen Mitgliederbeitrag trotz Aufforderung nicht bezahlt, kann vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden. | |
2.5. | Kein Anspruch auf das Vereinsvermögen |
Jeder persönliche Anspruch der Vereinsmitglieder auf das Vereinsvermögen ist ausgeschlossen. | |
3. | Mittel |
3.1. | Mitgliederbeiträge |
Die Mitglieder des Vereins bezahlen einen Jahresbeitrag, der durch die Vereinsversammlung bestimmt wird. | |
3.2. | Weitere Mittel |
Weitere Mittel des Vereins werden aus durchgeführten Veranstaltungen, durch private und öffentliche Beiträge und freiwillige Zuwendungen jeder Art beschafft. | |
3.3. | Haftung |
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins wird ausgeschlossen; für Personen, welche für den Verein handeln, bleibt Art. 55 Abs. 3 ZGB vorbehalten. | |
4. | Organisation |
4.1. | Organe |
Die Organe des Vereins sind: – die Vereinsversammlung – der Vorstand – Ausschüsse – die Revisionsstelle | |
4.2. | Vereinsversammlung |
Die ordentliche Vereinsversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung dazu erfolgt schriftlich mit Brief oder Flugblatt, spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag und hat die Verhandlungsgegenstände bekannt zu geben. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten Vereinsversammlung, aber spätestens bis am 31.12. des Jahres vor der betreffenden Vereinsversammlung, Anträge zu stellen. Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten Verhandlungsgegenstände gefasst werden. Jede statutengemäss einberufene Vereinsversammlung ist, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig. Jedes Mitglied hat in der Vereinsversammlung eine Stimme. Stellvertretung ist ausgeschlossen. | |
4.3. | Vorstand |
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Vereinsmitgliedern und konstituiert sich selbst. Die Vorstandsmitglieder werden von der Vereinsversammlung auf 2 Jahre gewählt und sind wieder wählbar. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand bestimmt die Vollmachtregelungen. | |
4.4. | Ausschüsse |
Die Ausschüsse werden vom Vorstand gewählt. Mitglieder des entsprechenden Ausschusses haben ein Vorschlagsrecht. Der Ausschuss konstituiert sich selbst. | |
4.5. | Redaktionsteam «Dr Dorfbach» |
Das Redaktionsteam «Dr Dorfbach» hat die Aufgabe, die Dorfzeitung «Dr Dorfbach» zu gestalten und im Namen des Vereins herauszugeben. Das Team beschafft sich die finanziellen Mittel selber und führt eine eigene Kasse. Über die Rechnung ist der Vereinsversammlung Rechenschaft abzulegen. | |
4.6. | «Neuenschwander-Spycher» |
Der Vorstand hat die Aufgabe, den Spycher zu unterhalten und im Namen des Vereins zu betreiben. Die dafür benötigten Mittel beschafft sich der Vorstand selber und führt eine eigene Kasse. Über die Rechnung ist der Vereinsversammlung Rechenschaft abzulegen. | |
4.7. | Revisionsstelle |
Die Revisionsstelle wird durch die Vereinsversammlung gewählt und besteht aus mindestens zwei Rechnungsrevisoren. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Die Rechnungsrevisoren sind wieder wählbar. Die Revisionsstelle erstattet jährlich zuhanden der Vereinsversammlung schriftlich Bericht über die Kasse des Vereins und derjenigen der Ausschüsse. | |
5. | Schlussbestimmungen |
5.1. | Auflösung |
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausdrücklich hierfür einberufenen Vereinsversammlung beschlossen werden. Erforderlich ist eine Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder. Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht und eine Schlussabrechnung zuhanden der Vereinsversammlung. Ein allfälliger AktivenÜberschuss wird auf der Gemeindeverwaltung zuhanden eines neu zu gründenden Vereins mit ähnlicher Zweckbestimmung hinterlegt. | |
5.2. | Inkrafttreten |
Diese Statuten wurden anlässlich der Vereinsversammlung vom 9. März 2018 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt. | |
4917 Melchnau, 9. März 2018 | |
Namens der Vereinsversammlung Der Präsident – Werner Senn Der Sekretär – Peter Graber | |